{"id":2,"date":"2021-04-21T15:54:02","date_gmt":"2021-04-21T15:54:02","guid":{"rendered":"https:\/\/nt-frontend.smartbit-solutions.de\/?page_id=2"},"modified":"2023-05-16T12:20:24","modified_gmt":"2023-05-16T10:20:24","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.nuernberg-tours.de\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"vc_row wpb_row vc_row-fluid\"><div class=\"wpb_column vc_column_container vc_col-sm-10\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h2 style=\"font-size: 45px;text-align: left;font-family:Roboto;font-weight:400;font-style:normal\" class=\"vc_custom_heading vc_custom_1628494991641\" >Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n\t<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \" >\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Nutzung der Vermittlungsleistung (Vermittlungsbedingungen) des Vereins der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V.:<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrte G\u00e4ste,<\/p>\n<p>wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben, eine durch uns vermittelte F\u00fchrung zu buchen. Die im Folgenden aufgef\u00fchrten allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sollen Ihnen einen \u00dcberblick \u00fcber Ihre Rechte und Pflichten aus dem Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen Ihnen und dem Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V. als Vermittlungsdienstleister (Vermittler) geben und dieses verbindlich regeln.<\/p>\n<p>Die F\u00fchrung findet auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages statt, der zwischen Ihnen (dem Gast\/Auftraggeber) und dem G\u00e4stef\u00fchrer (Auftragnehmer) geschlossen wird. Die diesen Dienstleistungsvertrag regelnden AGB werden Ihnen, mit Buchung und Best\u00e4tigung des Auftrages, durch den Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs in digitaler Form zur Verf\u00fcgung gestellt und h\u00e4ngen unseren AGB zu Ihrer Kenntnis an.<\/p>\n<p><strong>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong><strong>Grundlagen der Vermittlung<\/strong><\/p>\n<p>1.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V. ist Vermittler des Vertrages zwischen dem Gast (im Folgenden auch Auftraggeber der F\u00fchrung) und dem G\u00e4stef\u00fchrer.<\/p>\n<p>1.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die vom Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V. vermittelten G\u00e4stef\u00fchrer schlie\u00dfen mit Ihnen einen eigenen Dienstleistungsvertrag und benutzen eigene AGB. Diese AGB werden Ihnen mit Buchung und Best\u00e4tigung des Auftrages durch den Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V. in digitaler Form zur Verf\u00fcgung gestellt. Die vom G\u00e4stef\u00fchrer verwendeten AGB werden nach Vertragsabschluss, welcher durch die Best\u00e4tigung des Auftrages im Namen des G\u00e4stef\u00fchrers durch den Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V. erfolgt, Bestandteil des Dienstleistungsvertrages \u00fcber die durchzuf\u00fchrende F\u00fchrung.<\/p>\n<p>1.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sofern ein Unternehmen, eine Institution oder eine Gruppe von Privatpersonen F\u00fchrungen (u.a. z.B. Volkshochschulen, Schulklassen, Vereine, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agenturen) bucht, gilt dies als \u201eBuchung eines Gruppenauftraggebers\u201c. Dieser Gruppenauftraggeber ist alleiniger Auftraggeber und damit im Rahmen des Vermittlungsvertrages Vertragspartner des Vereins der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V..<\/p>\n<p>1.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Gruppenauftraggeber ist nur dann nicht Auftraggeber, sofern er bei Buchung ausdr\u00fccklich mit dem Vermittler vereinbart, dass er die Buchung nur als rechtsgesch\u00e4ftlicher Vertreter der sp\u00e4teren Teilnehmer vornimmt. In diesem Fall hat er f\u00fcr alle aus der Buchung erwachsenden Kosten (u.a. Eintrittsgelder) pers\u00f6nlich einzustehen.<\/p>\n<p><strong>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong><strong>K\u00fcndigung\/R\u00fccktritt\/Nicht-Inanspruchnahme durch den Gast (Auftraggeber)<\/strong><\/p>\n<p>2.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sobald der Gast die Best\u00e4tigung der Buchung erhalten hat, kann er den Dienstleistungsvertrag nur innerhalb von drei vollen Arbeitstagen, vor dem vereinbarten Termin, kostenfrei k\u00fcndigen. Die K\u00fcndigung kann nur per E-Mail (<a>info(at)nuernberg-tours.de<\/a>) gegen\u00fcber der offiziellen Gesch\u00e4ftsstelle des Vermittlers (Der Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V.) erfolgen. Die E-Mail muss bis 16:30 Uhr des vierten Werktages vor dem vereinbarten Termin, im mitgeteilten E-Mail Account der Gesch\u00e4ftsstelle des Vermittlers, eingegangen sein. Der Vermittler ist bevollm\u00e4chtigt die K\u00fcndigung f\u00fcr den Auftragnehmer entgegen zu nehmen.<\/p>\n<p>2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle einer K\u00fcndigung innerhalb von drei Werktagen oder weniger vor dem Termin wird das vereinbarte Honorar in voller H\u00f6he zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong><strong>Haftung des Vermittlers<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V. ist als reiner Vermittlungsdienstleister nicht haftbar zu machen f\u00fcr Leistungen und Personen- oder Sachsch\u00e4den, die im Zusammenhang mit einer F\u00fchrung entstehen.<\/p>\n<p><strong>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong><strong>Versicherungen<\/strong><\/p>\n<p>Die vereinbarten und Vertragsbestandteil gewordenen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten der G\u00e4ste bzw. Gruppenauftraggeber nur dann, wenn dies ausdr\u00fccklich vereinbart ist.<\/p>\n<p><strong>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong><strong>Geltendmachung und Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p>5.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Anspr\u00fcche des Gastes bzw. des Gruppenauftraggebers sind schriftlich geltend zu machen. Anspr\u00fcche des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen\u00fcber dem Vermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme der Anspr\u00fcche des Gastes, bzw. des Auftraggebers aus unerlaubter Handlung, verj\u00e4hren innerhalb eines Jahres.<\/p>\n<p>5.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Verj\u00e4hrung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast, bzw. der Auftraggeber von den Umst\u00e4nden, die den Anspruch gegen den Vermittler begr\u00fcnden und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit erlangen m\u00fcsste.<\/p>\n<p>5.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei schwebenden Verhandlungen \u00fcber schriftlich geltend gemachte Anspr\u00fcche des Vermittlers ist die Verj\u00e4hrung gehemmt, bis der Gast bzw. Auftraggeber oder der Vermittler die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verj\u00e4hrung tritt fr\u00fchestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<\/p>\n<p><strong>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong><strong>Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>6.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gerichtsstand ist N\u00fcrnberg.<\/p>\n<p>6.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Klagen gegen den Vermittler k\u00f6nnen nur am allgemeinen Gerichtsstand des Vermittlers erhoben werden.<\/p>\n<p>6.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr Klagen des Gastes bzw. Gruppenauftraggebers ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes bzw. Gruppenauftraggebers ma\u00dfgebend.<\/p>\n\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n\n\t<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \" >\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Nutzung der Vermittlungsleistung (Vermittlungsbedingungen) des Vereins der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V.:<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrte G\u00e4ste,<\/p>\n<p>wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben, eine durch uns vermittelte F\u00fchrung zu buchen. Die im Folgenden aufgef\u00fchrten allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sollen Ihnen einen \u00dcberblick \u00fcber Ihre Rechte und Pflichten aus dem Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen Ihnen und dem Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V. als Vermittlungsdienstleister (Vermittler) geben und dieses verbindlich regeln.<\/p>\n<p>Die F\u00fchrung findet auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages statt, der zwischen Ihnen (dem Gast\/Auftraggeber) und dem G\u00e4stef\u00fchrer (Auftragnehmer) geschlossen wird. Die diesen Dienstleistungsvertrag regelnden AGB werden Ihnen, mit Buchung und Best\u00e4tigung des Auftrages, durch den Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs in digitaler Form zur Verf\u00fcgung gestellt und h\u00e4ngen unseren AGB zu Ihrer Kenntnis an.<\/p>\n<p><strong>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong><strong>Grundlagen der Vermittlung<\/strong><\/p>\n<p>1.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V. ist Vermittler des Vertrages zwischen dem Gast (im Folgenden auch Auftraggeber der F\u00fchrung) und dem G\u00e4stef\u00fchrer.<\/p>\n<p>1.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die vom Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V. vermittelten G\u00e4stef\u00fchrer schlie\u00dfen mit Ihnen einen eigenen Dienstleistungsvertrag und benutzen eigene AGB. Diese AGB werden Ihnen mit Buchung und Best\u00e4tigung des Auftrages durch den Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V. in digitaler Form zur Verf\u00fcgung gestellt. Die vom G\u00e4stef\u00fchrer verwendeten AGB werden nach Vertragsabschluss, welcher durch die Best\u00e4tigung des Auftrages im Namen des G\u00e4stef\u00fchrers durch den Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V. erfolgt, Bestandteil des Dienstleistungsvertrages \u00fcber die durchzuf\u00fchrende F\u00fchrung.<\/p>\n<p>1.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sofern ein Unternehmen, eine Institution oder eine Gruppe von Privatpersonen F\u00fchrungen (u.a. z.B. Volkshochschulen, Schulklassen, Vereine, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agenturen) bucht, gilt dies als \u201eBuchung eines Gruppenauftraggebers\u201c. Dieser Gruppenauftraggeber ist alleiniger Auftraggeber und damit im Rahmen des Vermittlungsvertrages Vertragspartner des Vereins der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V..<\/p>\n<p>1.4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Gruppenauftraggeber ist nur dann nicht Auftraggeber, sofern er bei Buchung ausdr\u00fccklich mit dem Vermittler vereinbart, dass er die Buchung nur als rechtsgesch\u00e4ftlicher Vertreter der sp\u00e4teren Teilnehmer vornimmt. In diesem Fall hat er f\u00fcr alle aus der Buchung erwachsenden Kosten (u.a. Eintrittsgelder) pers\u00f6nlich einzustehen.<\/p>\n<p><strong>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong><strong>K\u00fcndigung\/R\u00fccktritt\/Nicht-Inanspruchnahme durch den Gast (Auftraggeber)<\/strong><\/p>\n<p>2.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sobald der Gast die Best\u00e4tigung der Buchung erhalten hat, kann er den Dienstleistungsvertrag nur innerhalb von drei vollen Arbeitstagen, vor dem vereinbarten Termin, kostenfrei k\u00fcndigen. Die K\u00fcndigung kann nur per E-Mail (<a>info(at)nuernberg-tours.de<\/a>) gegen\u00fcber der offiziellen Gesch\u00e4ftsstelle des Vermittlers (Der Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V.) erfolgen. Die E-Mail muss bis 16:30 Uhr des vierten Werktages vor dem vereinbarten Termin, im mitgeteilten E-Mail Account der Gesch\u00e4ftsstelle des Vermittlers, eingegangen sein. Der Vermittler ist bevollm\u00e4chtigt die K\u00fcndigung f\u00fcr den Auftragnehmer entgegen zu nehmen.<\/p>\n<p>2.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle einer K\u00fcndigung innerhalb von drei Werktagen oder weniger vor dem Termin wird das vereinbarte Honorar in voller H\u00f6he zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong><strong>Haftung des Vermittlers<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein der G\u00e4stef\u00fchrer N\u00fcrnbergs \u201eDie Stadtf\u00fchrer\u201c e.V. ist als reiner Vermittlungsdienstleister nicht haftbar zu machen f\u00fcr Leistungen und Personen- oder Sachsch\u00e4den, die im Zusammenhang mit einer F\u00fchrung entstehen.<\/p>\n<p><strong>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong><strong>Versicherungen<\/strong><\/p>\n<p>Die vereinbarten und Vertragsbestandteil gewordenen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten der G\u00e4ste bzw. Gruppenauftraggeber nur dann, wenn dies ausdr\u00fccklich vereinbart ist.<\/p>\n<p><strong>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong><strong>Geltendmachung und Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p>5.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Anspr\u00fcche des Gastes bzw. des Gruppenauftraggebers sind schriftlich geltend zu machen. Anspr\u00fcche des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen\u00fcber dem Vermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme der Anspr\u00fcche des Gastes, bzw. des Auftraggebers aus unerlaubter Handlung, verj\u00e4hren innerhalb eines Jahres.<\/p>\n<p>5.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Verj\u00e4hrung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast, bzw. der Auftraggeber von den Umst\u00e4nden, die den Anspruch gegen den Vermittler begr\u00fcnden und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit erlangen m\u00fcsste.<\/p>\n<p>5.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei schwebenden Verhandlungen \u00fcber schriftlich geltend gemachte Anspr\u00fcche des Vermittlers ist die Verj\u00e4hrung gehemmt, bis der Gast bzw. Auftraggeber oder der Vermittler die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verj\u00e4hrung tritt fr\u00fchestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<\/p>\n<p><strong>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong><strong>Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>6.1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gerichtsstand ist N\u00fcrnberg.<\/p>\n<p>6.2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Klagen gegen den Vermittler k\u00f6nnen nur am allgemeinen Gerichtsstand des Vermittlers erhoben werden.<\/p>\n<p>6.3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr Klagen des Gastes bzw. Gruppenauftraggebers ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes bzw. 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