Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Vermittlungsleistung (Vermittlungsbedingungen) des Vereins der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V.:

Sehr geehrte Gäste,

wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben, eine durch uns vermittelte Führung zu buchen. Die im Folgenden aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten aus dem Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V. als Vermittlungsdienstleister (Vermittler) geben und dieses verbindlich regeln.

Die Führung findet auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages statt, der zwischen Ihnen (dem Gast/Auftraggeber) und dem Gästeführer (Auftragnehmer) geschlossen wird. Die diesen Dienstleistungsvertrag regelnden AGB werden Ihnen, mit Buchung und Bestätigung des Auftrages, durch den Verein der Gästeführer Nürnbergs in digitaler Form zur Verfügung gestellt und hängen unseren AGB zu Ihrer Kenntnis an.

1.     Grundlagen der Vermittlung

1.1           Der Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V. ist Vermittler des Vertrages zwischen dem Gast (im Folgenden auch Auftraggeber der Führung) und dem Gästeführer.

1.2           Die vom Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V. vermittelten Gästeführer schließen mit Ihnen einen eigenen Dienstleistungsvertrag und benutzen eigene AGB. Diese AGB werden Ihnen mit Buchung und Bestätigung des Auftrages durch den Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V. in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die vom Gästeführer verwendeten AGB werden nach Vertragsabschluss, welcher durch die Bestätigung des Auftrages im Namen des Gästeführers durch den Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V. erfolgt, Bestandteil des Dienstleistungsvertrages über die durchzuführende Führung.

1.3           Sofern ein Unternehmen, eine Institution oder eine Gruppe von Privatpersonen Führungen (u.a. z.B. Volkshochschulen, Schulklassen, Vereine, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agenturen) bucht, gilt dies als „Buchung eines Gruppenauftraggebers“. Dieser Gruppenauftraggeber ist alleiniger Auftraggeber und damit im Rahmen des Vermittlungsvertrages Vertragspartner des Vereins der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V..

1.4           Der Gruppenauftraggeber ist nur dann nicht Auftraggeber, sofern er bei Buchung ausdrücklich mit dem Vermittler vereinbart, dass er die Buchung nur als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer vornimmt. In diesem Fall hat er für alle aus der Buchung erwachsenden Kosten (u.a. Eintrittsgelder) persönlich einzustehen.

2.     Kündigung/Rücktritt/Nicht-Inanspruchnahme durch den Gast (Auftraggeber)

2.1           Sobald der Gast die Bestätigung der Buchung erhalten hat, kann er den Dienstleistungsvertrag nur innerhalb von drei vollen Arbeitstagen, vor dem vereinbarten Termin, kostenfrei kündigen. Die Kündigung kann nur per E-Mail (info(at)nuernberg-tours.de) gegenüber der offiziellen Geschäftsstelle des Vermittlers (Der Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V.) erfolgen. Die E-Mail muss bis 16:30 Uhr des vierten Werktages vor dem vereinbarten Termin, im mitgeteilten E-Mail Account der Geschäftsstelle des Vermittlers, eingegangen sein. Der Vermittler ist bevollmächtigt die Kündigung für den Auftragnehmer entgegen zu nehmen.

2.2           Im Falle einer Kündigung innerhalb von drei Werktagen oder weniger vor dem Termin wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe zur Zahlung fällig.

3.     Haftung des Vermittlers

Der Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V. ist als reiner Vermittlungsdienstleister nicht haftbar zu machen für Leistungen und Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit einer Führung entstehen.

4.     Versicherungen

Die vereinbarten und Vertragsbestandteil gewordenen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten der Gäste bzw. Gruppenauftraggeber nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

5.     Geltendmachung und Verjährung

5.1           Alle Ansprüche des Gastes bzw. des Gruppenauftraggebers sind schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegenüber dem Vermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers aus unerlaubter Handlung, verjähren innerhalb eines Jahres.

5.2           Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast, bzw. der Auftraggeber von den Umständen, die den Anspruch gegen den Vermittler begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

5.3           Bei schwebenden Verhandlungen über schriftlich geltend gemachte Ansprüche des Vermittlers ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast bzw. Auftraggeber oder der Vermittler die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

6.     Gerichtsstand

6.1           Gerichtsstand ist Nürnberg.

6.2           Klagen gegen den Vermittler können nur am allgemeinen Gerichtsstand des Vermittlers erhoben werden.

6.3           Für Klagen des Gastes bzw. Gruppenauftraggebers ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes bzw. Gruppenauftraggebers maßgebend.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Vermittlungsleistung (Vermittlungsbedingungen) des Vereins der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V.:

Sehr geehrte Gäste,

wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben, eine durch uns vermittelte Führung zu buchen. Die im Folgenden aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten aus dem Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V. als Vermittlungsdienstleister (Vermittler) geben und dieses verbindlich regeln.

Die Führung findet auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages statt, der zwischen Ihnen (dem Gast/Auftraggeber) und dem Gästeführer (Auftragnehmer) geschlossen wird. Die diesen Dienstleistungsvertrag regelnden AGB werden Ihnen, mit Buchung und Bestätigung des Auftrages, durch den Verein der Gästeführer Nürnbergs in digitaler Form zur Verfügung gestellt und hängen unseren AGB zu Ihrer Kenntnis an.

1.     Grundlagen der Vermittlung

1.1           Der Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V. ist Vermittler des Vertrages zwischen dem Gast (im Folgenden auch Auftraggeber der Führung) und dem Gästeführer.

1.2           Die vom Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V. vermittelten Gästeführer schließen mit Ihnen einen eigenen Dienstleistungsvertrag und benutzen eigene AGB. Diese AGB werden Ihnen mit Buchung und Bestätigung des Auftrages durch den Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V. in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die vom Gästeführer verwendeten AGB werden nach Vertragsabschluss, welcher durch die Bestätigung des Auftrages im Namen des Gästeführers durch den Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V. erfolgt, Bestandteil des Dienstleistungsvertrages über die durchzuführende Führung.

1.3           Sofern ein Unternehmen, eine Institution oder eine Gruppe von Privatpersonen Führungen (u.a. z.B. Volkshochschulen, Schulklassen, Vereine, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agenturen) bucht, gilt dies als „Buchung eines Gruppenauftraggebers“. Dieser Gruppenauftraggeber ist alleiniger Auftraggeber und damit im Rahmen des Vermittlungsvertrages Vertragspartner des Vereins der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V..

1.4           Der Gruppenauftraggeber ist nur dann nicht Auftraggeber, sofern er bei Buchung ausdrücklich mit dem Vermittler vereinbart, dass er die Buchung nur als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer vornimmt. In diesem Fall hat er für alle aus der Buchung erwachsenden Kosten (u.a. Eintrittsgelder) persönlich einzustehen.

2.     Kündigung/Rücktritt/Nicht-Inanspruchnahme durch den Gast (Auftraggeber)

2.1           Sobald der Gast die Bestätigung der Buchung erhalten hat, kann er den Dienstleistungsvertrag nur innerhalb von drei vollen Arbeitstagen, vor dem vereinbarten Termin, kostenfrei kündigen. Die Kündigung kann nur per E-Mail (info(at)nuernberg-tours.de) gegenüber der offiziellen Geschäftsstelle des Vermittlers (Der Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V.) erfolgen. Die E-Mail muss bis 16:30 Uhr des vierten Werktages vor dem vereinbarten Termin, im mitgeteilten E-Mail Account der Geschäftsstelle des Vermittlers, eingegangen sein. Der Vermittler ist bevollmächtigt die Kündigung für den Auftragnehmer entgegen zu nehmen.

2.2           Im Falle einer Kündigung innerhalb von drei Werktagen oder weniger vor dem Termin wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe zur Zahlung fällig.

3.     Haftung des Vermittlers

Der Verein der Gästeführer Nürnbergs „Die Stadtführer“ e.V. ist als reiner Vermittlungsdienstleister nicht haftbar zu machen für Leistungen und Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit einer Führung entstehen.

4.     Versicherungen

Die vereinbarten und Vertragsbestandteil gewordenen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten der Gäste bzw. Gruppenauftraggeber nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

5.     Geltendmachung und Verjährung

5.1           Alle Ansprüche des Gastes bzw. des Gruppenauftraggebers sind schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegenüber dem Vermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes, bzw. des Auftraggebers aus unerlaubter Handlung, verjähren innerhalb eines Jahres.

5.2           Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast, bzw. der Auftraggeber von den Umständen, die den Anspruch gegen den Vermittler begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

5.3           Bei schwebenden Verhandlungen über schriftlich geltend gemachte Ansprüche des Vermittlers ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast bzw. Auftraggeber oder der Vermittler die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

6.     Gerichtsstand

6.1           Gerichtsstand ist Nürnberg.

6.2           Klagen gegen den Vermittler können nur am allgemeinen Gerichtsstand des Vermittlers erhoben werden.

6.3           Für Klagen des Gastes bzw. Gruppenauftraggebers ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes bzw. Gruppenauftraggebers maßgebend.